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NATURSCHUTZGEBIETE
Im Verwaltungsgebiet der Oberförsterei Gubin liegen zwei Naturschutzgebiete: „Dębowiec" sowie „Uroczysko Węglińskie".
Hervorzuheben ist, dass im Verwaltungsgebietder Oberförsterei (außer den Gebieten der Staatsforste) sich das erste, auf Privatgebiet liegende Naturschutzgebiet in Polen befindet („Gubińskie Mokradła" / „Gubiner Feuchtgebiete").
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Die Oberförsterei Gubin wurde aus drei selbständigen Einheiten (sog. „kleine Oberförstereien"): Chlebowo, Gubin i Jasienica gegründet. Die gegenwärtigen Grenzen der Oberförsterei bestehen seit dem 1. Januar 1973. Der territoriale Umfang beträgt 38 633 ha, die Gesamtfläche der Oberförsterei – 21 508 ha, Forstfläche – 21 007 ha. Die Waldbedeckung des Gebietes beläuft sich auf 54,7%.
Der Oberförstereisitzbefindet sich in Gubin.
Die Oberförsterei Gubin unterliegt der Regionalna Dyrekcja Lasów Państwowych w Zielonej Górze (Regionaldirektion der Staatsforste in Zielona Góra). Mit der Oberförsterei Gubin sind drei Oberförstereieien der Regionaldirektion der Staatsforste benachbart:
1. Von Norden - die Oberförsterei Cybinka - die Grenze bildet die Oder.
2. Von Osten - die Oberförsterei Brzózka - eine Waldgrenze.
3. Von Süden - die Oberförsterei Lubsko - eine Feld-Waldgrenze.
Von Westen grenzt die Oberförsterei Gubin an die Bundesrepublik Deutschland. Die Grenze wird von der Nysa Łużycka (Lausitzer Neiße) gebildet.
Zu der Oberförsterei Gubin gehören gegenwärtig 11 Forstreviere (Borek, Chlebowo, Drzeńsk, Dzikowo, Dębowiec, Kaniów, Zawada, Sękowice, Grabice, Strzegów, Suchodół) und Baumschule Gębice.