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WALDPLAN
Die Forstwirtschaft in den Staatsforsten wird anhand der Forsteinrichtungspläne geführt, die für Oberförstereien für 10 Jahre erstellt werden. Die Pläne werden für die Staatsforste durch Facheinrichtungen erstellt, u.a. durch das Büro für Forsteinrichtung und Forstgeodäsie (Biuro Urządzania Lasu i Geodezji Leśnej BULiGL). Die Forsteinrichtungspläne, nach der Besprechung mit Teilnahme der Gesellschaft, werden durch die Entscheidung des Umweltministers beschlossen.
Die Erstellung eines Planes wird immer durch eine genaue Bestandsaufnahme und eine Waldstandbewertung eingeleitet. Die Förster bestimmen solche Waldeigenschaften wie Struktur, Aufbau, Alter, Baumarten, Gesundheitszustand, Boden- und Biotopverhältnisse usw. In den vorgesehenen Tätigkeiten werden Forstwirtschaftsziele und die von Wälder erfüllten Funktionen in der einrichtenden Oberförsterei berücksichtigt.
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Verkauf von Holz und Setzlingen
Verkauf von Holz und Setzlingen
Holzverkauf
Alle Ausschreibungen erfolgen ausschließlich über Internet-Plattformen in folgenden Systemen:
- Portal Leśno-Drzewny(http://www.zilp.lasy.gov.pl/drewno), im beschränkten Ausschreibungsverfahren in Bezug auf Einkaufsverlauf,
- E-drewno(https://www.e-drewno.pl/stock/), im unbeschränkten Ausschreibungsverfahren.
Verkauf von Setzlingen
Der Verkauf von Setzlingen erfolgt im Sitz der Oberförsterei Gubin.
Die Entgegennahme von gekauften Setzlingen erfolgt in der Baumschule Gębice.



